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Lizenzen / Gültigkeit

DSV-Lizenzen werden ausschließlich vom Deutschen Skiverband (DSV) ausgestellt und verlängert. Auch die Beantragung der DOSB-Lizenz erfolgt über den DSV. Unter folgendem Link könnt ihr den Antrag stellen: Antrag zur Lizenz-Ausstellung und Lizenzverlängerung

  • Die DOSB-Lizenz ist im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig. Die DOSB-Lizenz ist Voraussetzung für die öffentliche und/oder verbandliche Bezuschussung der Übungsleiter-Tätigkeit im Sportvereinen und –verbänden.
  • Die DSV-Lizenz ist gültig im Bereich des DSV. Eine gültige DSV-Lizenz ist Voraussetzung für die Ausstellung der DSV Card.

 

Eine Übersicht der Regelungen zur Fortbildungspflicht laut DSV-Ausbildungskonzeption findet ihr hier

Regelungen DSV Breitensport-Lizenzen: Gültigkeiten

Gültigkeitsdauer
  • nach Erwerb der 1. Lizenzstufe (DSV-Gst.): 3 Jahre
  • nach Erwerb der 2. Lizenzstufe (Instructor): 3 Jahre
  • nach Erwerb der 3. Lizenzstufe (Skilehrer): 2 Jahre
 
Verlängerung
  • eine zweitägige Fortbildung (min. 16 LE) verlängert die Lizenz um 2 Jahre
  • eine dreitägige Fortbildung (min. 24 LE) verlängert die Lizenz um 3 Jahre

 

Grundsätzlich gilt
  • Die maximale Dauer einer Lizenz-Verlängerung ist auf drei Jahre begrenzt.
  • Die 3. Lizenzstufe wird maximal um 2 Jahre verlängert.
  • Eine Kumulierung von Fortbildungen ist nicht möglich
  • Die Fortbildung muss mindestens jedes zweite Mal in der Stammdisziplin erfolgen.
  • Die Fortbildung hat jeweils in der höchsten erreichten Lizenzstufe zu erfolgen.
  • Wird die Ausbildung zu einer höheren Lizenzstufe nicht bestanden, so wird diese als Fortbildung auf die aktuelle Lizenzstufe anerkannt.

 

 

Fortbildung

Fortbildungen werden angeboten vom SVS Ausbildungswesen (siehe Lehrgänge) sowie von den Bezirken und Vereinen.

 

Hinweis

Eine Vereins- oder Bezirkseinweisung wird nur dann als Fortbildung anerkannt, wenn sie von einem aktuellen Mitglied des jeweiligen Landeslehrteams durchgeführt wurde.

Zur Lizenzverlängerung müssen die Teilnehmerlisten der Maßnahmen (mit Unterschriften) der SVS-Geschäftsstelle vorliegen. Dies ist Sache des jeweiligen Vereins- oder Bezirksverantwortlichen.

 

Regelung zur Wiederauffrischung von ungültigen/abgelaufenen Lizenzen

Überschreiten der Gültigkeitsdauer um

  • 1 - 3 Jahre: dreitägige Fortbildung
  • 4 - 7 Jahre: dreitägige Fortbildung mit Lernerfolgskontrolle in Technik und Methodik
  • ab 8 Jahre: Wiedereinstiegslehrgang in der bisherigen Lizenzstufe, Nachweis eines Lernerfolgs in Theorie, Methodik und Technik

Regelungen DSV Leistungssport-Lizenzen: Gültigkeiten

Gültigkeitsdauer

  • nach Erwerb der 1. Lizenzstufe (Trainer C Leistungssport): 2 Jahre
  • nach Erwerb der 2. Lizenzstufe (Trainer B Leistungssport): 2 Jahre
  • nach Erwerb der 3. Lizenzstufe (Trainer A Leistungssport): 2 Jahre

 

Fortbildung

Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden angeboten von der DSV Trainerschule. Die Umsetzung erfolgt zentral in den Landesverbänden. Die Termine der Fortbildungen im SVS finden Sie in der DSV Trainerschule

 

Verlängerung

  • eine Fortbildung (min. 18 LE) verlängert die Lizenz um 2 Jahre

 

Grundsätzlich gilt

  • Eine Verlängerung um mehr als zwei Jahre gibt es nicht.
  • Eine Kumulierung von Fortbildungen ist nicht möglich.
  • Die Fortbildung hat jeweils in der höchsten erreichten Lizenzstufe zu erfolgen.

 

Regelung zur Wiederauffrischung von ungültigen/abgelaufenen Lizenzen

Überschreiten der Gültigkeitsdauer um

  • 2 Jahre: zweitägige Fortbildung und zweitägige Hospitation mit schriftlicher Niederlegung bei einem vorher benannten Trainer
  • 3 - 4 Jahre: zweitägige Fortbildung mit Überprüfung und zweitägige Hospitation mit schriftlicher Niederlegung bei einem vorher benannten Trainer
  • ab 5 Jahre: Aberkennung der Lizenz bzw. neue Ausbildung

Regelungen DOSB Lizenzen: Gültigkeiten

Gültigkeitsdauer
  • nach Erwerb der 1. Lizenzstufe: 4 Jahre
  • nach Erwerb der 2. Lizenzstufe: 4 Jahre
  • nach Erwerb der 3. Lizenzstufe: 2 Jahre
 
Verlängerung

Die DOSB-Lizenzen werden auf Antrag beim DSV beim Besuch einer sportartspezifischen Fortbildung verlängert.

 

Anerkennung DSLV und DSV

 

 

 

 

 

 

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