Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteNordic Training spielerisch | zur StartseiteAlpin | zur StartseiteFreeride-Team | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Thema Gesundheit - Update zum Corona Virus

21. 12. 2020

Freiburg. Aufgrund der erneut exponentiell steigenden lnfektionszahlen und der zunehmend höchst kritischen Situation in unseren Kliniken und Krankenhäusern haben sich Bund und Länder am 13. Dezember 2020 auf weitergehende Maßnahmen zur Kontakt Beschränkung ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar 2021 verständigt. Baden-Württemberg hat dies mit der ab dem 16. Dezember geltenden Neufassung der Corona-Verordnung umgesetzt, über die wir Sie gerne auf diesem Wege informieren möchten.

 

Zu den bereits bestehenden Regelungen gelten in Baden-Württemberg weitere Einschränkungen auch für den Sport.

So ist der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten sowie Schwimm- und Hallenbädern ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar 2021 untersagt.

Erlaubt ist weiterhin eine Nutzung für den Reha-Sport sowie den Spitzen- und Profisport unter Einhaltung der Maßgaben zum Trainings- und Übungsbetrieb der Corona-Verordnung Sport. Von der Betriebsuntersagung sind außerdem weitläufige Sportanlagen und Sportstätten im Freien für den Freizeit- und  Amateur- Individualsport alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person ausgenommen. Diese weitläufigen Anlagen im Freien dürfen auch von mehreren in diesem Sinne individualsportlich aktiven Personen unter  Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen jeweils nicht mit. Umkleiden, Aufenthaltsräume und andere Gemeinschaftseinrichtungen, wie beispielsweise sanitäre Anlagen, dürfen nicht genutzt werden.

 

  • Im Bereich Bildung und Breitensport werden alle Maßnahmen der Skiverbände Baden-Württemberg mindestens jedoch bis einschließlich 31.01.2021 nicht durchgeführt, bis ein Trendwende bzgl. der Entwicklung der Infektionszahlen bzw. ein politischer Strategiewechsel bezüglich der Eindämmung der Pandemie zu erkennen ist. Es werden alle „klassischen“ Verbandsveranstaltungen im Wettkampfsport bis 31.01.21 abgesagt.
  • Das Festival „Schulen im Schnee“ 2021 ist abgesagt
  • Die Schülermentoren-Lehrgänge im Januar 2021 wurden seitens des Kultusministeriums abgesagt.
  • In Risikogebieten (Ausland) werden keine Maßnahmen durchgeführt.

 

Auch  in den  Landessportschulen  von Baden-Württemberg (incl. LZ Herzogenhorn)  sind weitere Einschränkungen vorgesehen. Ihnen wird für den genannten Zeitraum der Betrieb für den Publikumsverkehr untersagt. Das bedeutet, dass der Unterrichtbetrieb in Präsenzform nicht möglich ist. Durchführbar ist jedoch weiterhin Distanz- oder online-Unterricht.

 

Im Spitzen- und Profisport dürfen ferner wie bisher Veranstaltungen ohne Zuschauerinnen und Zuschauer stattfinden.

  1. Spitzen- und Profisport betreiben ausschließlich Sportlerinnen und Sportler, die einen Arbeitsvertrag haben, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient,
  2. selbstständige, vereins- oder verbandsungebundene Sportlerinnen und Sportler (Vollzeit Tätigkeit),
  3. Sportlerinnen und Sportler mit Bundeskader- oder mit Landeskaderstatus,
  4. Mannschaften länderübergreifender Ligen im Erwachsenenbereich sowie
  5. Spielerinnen und Spieler der Jugend- bzw. Nachwuchsaltersklassen im Leistungsbereich (mindestens U15 Mannschaften oder älter), deren Mannschaften in der höchsten länderübergreifenden Liga spielberechtigt sind. U-14 Mannschaften und jünger fallen nicht in den Bereich des Profi- und Spitzensports. Für diese gelten die Regelungen des Landes.

 

Seit dem 12. Dezember 2020 gilt ferner eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Erlaubt ist die Sportausübung im Freien in der Zeit von 5 Uhr bis 20 Uhr, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person, wobei Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschlie8lich 14 Jahre nicht mitzählen.

 

Die aktuelle Gesamtlage der Corona-Pandemie ist äußerst Ernst und wir alle müssen unseren Beitrag zur Kontaktreduzierung  leisten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sich alle Menschen in unserem Land an die nun geltenden Regeln halten, um die hohe Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus deutlich zu senken - so schmerzlich die Einschnitte auch für alle sind.

 

Corona-Verordnung Baden-Württemberg.

 

Corona-Verordnung Sport Ba-Wü.

 

Infos der Bayrischen Staatsregierung.

 

Infos der Bundesregierung.

 

Bild zur Meldung: Update zum Corona Virus

Was gibt es Neues?