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Corona Update

Mit Inkrafttreten der neuen CoronaVO und der Aufhebung der bisherigen CoronaVO Sport zum 3. April 2022 entfallen ab Sonntag, 3. April 2022 alle bisherigen für die Sportausübung bedeutsamen Maßgaben und Einschränkungen. Insbesondere gibt es künftig keine Zutrittsbeschränkungen mehr für den Zutritt zu Sportanlagen und Sportstätten.

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport möchte darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).

 

Aktuelle Informationen zum Corona Virus gibt es auch hier:

 

Wir bitten alle Teilnehmer und bei Minderjährigen deren Eltern, bei der Teilnahme an SVS-Verbandsmaßnahmen (Aus- und Fortbildung/Training/ Wettkampf, etc.) um ein verantwortungsbewusstes Handeln.

 

Bei erkennbaren Krankheitssymptomen bitten wir diese Personen um Prüfung, ob eine Teilnahme gemäß Verordnung möglich ist. Darüber hinaus besteht durch diesen Personenkreis eine große Ansteckungsgefahr für Dritte!

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die SVS-Geschäftsstelle.

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