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DSV Breitensport Lizenz

Gültigkeitsdauer
  • nach Erwerb der 1. Lizenzstufe (DSV-Gst.): 3 Jahre
  • nach Erwerb der 2. Lizenzstufe (Instructor): 3 Jahre
  • nach Erwerb der 3. Lizenzstufe (Skilehrer): 2 Jahre
 
Verlängerung
  • eine zweitägige Fortbildung (min. 16 LE) verlängert die Lizenz um 2 Jahre
  • eine dreitägige Fortbildung (min. 24 LE) verlängert die Lizenz um 3 Jahre

 

Grundsätzlich gilt
  • Eine Verlängerung um mehr als drei Jahre gibt es nicht.
  • Die 3. Lizenzstufe wird maximal um 2 Jahre verlängert.
  • Eine Kumulierung von Fortbildungen ist nicht möglich
  • Die Fortbildung muss mindestens jedes zweite Mal in der Stammdisziplin erfolgen.
  • Die Fortbildung hat jeweils in der höchsten erreichten Lizenzstufe zu erfolgen.
  • Wird die Ausbildung zu einer höheren Lizenzstufe nicht bestanden, so wird diese als Fortbildung auf die aktuelle Lizenzstufe anerkannt.

 

 

Fortbildung

Fortbildungen werden angeboten vom SVS Ausbildungswesen (siehe Lehrgänge) sowie von den Bezirken und Vereinen.

 
Hinweis

Eine Vereins- oder Bezirkseinweisung wird nur dann als Fortbildung anerkannt, wenn sie von einem aktuellen Mitglied des jeweiligen Landeslehrteams durchgeführt wurde.

Zur Lizenzverlängerung müssen die Teilnehmerlisten der Maßnahmen (mit Unterschriften) der SVS-Geschäftsstelle vorliegen. Dies ist Sache des jeweiligen Vereins- oder Bezirksverantwortlichen.

 

Regelung zur Wiederauffrischung von ungültigen/abgelaufenen Lizenzen

Überschreiten der Gültigkeitsdauer um

  • 1 - 3 Jahre: dreitägige Fortbildung
  • 4 - 7 Jahre: dreitägige Fortbildung mit Lernerfolgskontrolle in Technik und Methodik
  • ab 8 Jahre: Wiedereinstiegslehrgang in der bisherigen Lizenzstufe, Nachweis eines Lernerfolgs in Theorie, Methodik und Technik

Was gibt es Neues?