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Thema Gesundheit - Update zum Corona Virus

27. 04. 2020

Freiburg, 24. April 2020
 

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende, Leiter der Wintersportabteilungen und Mitglieder des SVS-Verbandsausschuss,

 

weiterhin bestimmt das Corona Virus unser tägliches Leben in Beruf, Familie und Freizeit. Wie in früheren Mails angekündigt wollen wir Sie seitens des SVS auf dem Laufenden halten und Ihnen neue Entwicklungen, Trends und Tipps unserer Partnerorganisation näher bringen, die auch für den Vereinssport und persönlich nützlich sein könnten.

 

Deshalb kurz vor dem Wochenende noch ein kleines Update. Zum einen gibt es Handlungsempfehlungen des Deutschen Skiverbandes (DSV) für die Vereine und Mitglieder, die wir Ihnen gerne weiterleiten. Nähere Informationen entnehmen Sie auch der angehängten pdf-Datei.

 

Viel Spaß beim Schmökern und bleiben Sie gesund!

 

 

Liebe Präsidenten und Geschäftsstellen der Landesskiverbände,

 

Ski- und Vereinssport in Zeiten von Corona – wie kann ein möglicher Wiedereinstieg erfolgen? Der Ausbruch der Corona-Krise sorgte leider für ein allzu frühes und abruptes Ende der Wintersport-Saison. Doch wie geht es jetzt weiter?  Unsere Skivereine und -abteilungen sind für viele Menschen geradezu prädestinierte Anlaufstellen, wenn es darum geht, nach den mehrwöchigen Kontaktbeschränkungen wieder schrittweise den Sport- und Trainingsbetrieb aufzunehmen. Die warme Jahreszeit ist seit jeher die Phase, in der viele Eurer Vereine mit Rennrad oder Mountainbike, Bergtouren, Wandern, Inlinen etc. ihren Mitgliedern abwechslungsreiche Trainings- und Bewegungsangebote im Freien bieten können.
 

Wir wollen ausdrücklich die Skiclubs und Vereinsabteilungen dazu ermutigen nach Aufhebung der bestehenden Kontaktsperren und unter Beachtung der länderspezifischen Regelungen, ihre Sport- und Trainingsgruppen wieder zu aktivieren. Voraussetzung dabei ist, dass wir uns gemeinsam und jederzeit an alle behördlichen Vorgaben und gültigen Verhaltens-Regeln halten. Oberstes Ziel ist natürlich die Gesundheit unserer Vereinsmitglieder! Hierzu haben wir, in Abstimmung und auf Aufforderung des DOSB, skisportspezifische Handlungsempfehlungen für die Vereine entworfen. Diese sind abgeleitet von den Leitplanken des DOSB und spezifiziert für den Vereinssport Eurer Vereine im Sommertraining. Wir bitten Euch und freuen uns, wenn ihr das beiliegende Schreiben auf Euren Kanälen kommunizieren würdet.

 

Sobald die Situation für die kommende Skisaison etwas klarer wird, werden wir analog zu dem beiliegenden Dokument, Empfehlungen für unseren Sport im Schnee erarbeiten. Beim DOSB haben wir auch unsere mittelfristige Perspektive platziert, dass es für uns wichtig ist, die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Bergbahnen) in den Skigebieten wieder hochzufahren und Reisebeschränkungen zu lockern. Dies aber nur als erster kleiner Ausblick!

 

Liebe Grüße und Euch allen ein gutes Gelingen in Corona-Zeiten! Bleibt gesund!


Deutscher Skiverband

Thomas Braun (Vorstand Sportentwicklung und Bildung)

 

Darüber hinaus informiert auch der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) in einer Pressemitteilung über die Forderungen zur sukzessiven Wiederaufnahme des Sportbetriebes im Land:

 

 

Landessportverband Baden-Württemberg fordert sukzessive Wiederaufnahme des Sportbetriebes im Land

 

  

 

Der Landessportverband Baden-Württemberg e. V. (LSVBW) als politische Vertretung des organisierten und gemeinnützigen Sports im Land fordert eine schrittweise Öffnung der Sportanlagen im Zusammenspiel mit den Kommunen Anfang Mai. Bezugnehmend auf die Beratungen der Sportministerkonferenz (SMK) und der Position des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat der LSVBW sportartübergreifende Szenarien für Athleten im Bereich der Landeskader und darüber hinaus für Vereine entwickelt. Der Sport in Baden-Württemberg könnte nach dem wochenlangen „shut down“ für das physische und psychische Wohlbefinden der Bevölkerung im Land sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtige Angebote unterbreiten.

 

 


 

 

 

 

Nach der Wiederaufnahme des Profi- und Spitzensports am 11. April 2020 wäre eine rasche Rückkehr des Breiten- und Freizeitsports in den rund 11.400 Sportvereinen sowohl für die Bevölkerung als auch für die Vereine sinnstiftend. Für den LSVBW stehen dabei die Gesundheit und die bisher erreichte Eindämmung der Neuinfektionen immer an erster Stelle. „Es wäre ein wichtiger Schritt hin zu einer veränderten, neuen gesellschaftlichen Normalität. Voraussetzung dafür sind die konsequente Einhaltung der Abstands-, Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ sagt Elvira Menzer-Haasis, Präsidentin des Landessportverbandes Baden-Württemberg. Entsprechend fordert der LSVBW die Wiederaufnahme des Trainings unter entsprechenden umrissenen Rahmenbedingungen. Ein an das unten ergänzte Szenario für den Breiten- und Freizeitsport in den baden-württembergischen Sportvereinen wird mit den drei Sportbünden (BSB Freiburg, BSB Nord, Württembergischer Landessportbund) abgestimmt. Die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes für Landeskader sollte in Abstimmung mit den sportmedizinischen Untersuchungszentren der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm unter folgenden Bedingungen für Landeskaderathleten (NK2, LK) an den Bundesstützpunkten, Landesleistungssportzentren und Landesstützpunkten ermöglicht werden:

 

  • Pro Trainingsstätte dürfen maximal fünf Personen gleichzeitig ein leistungssportliches Training durchführen. Für jedes Training muss eine verantwortliche Person (Landestrainer, verantwortlich benannter Trainer) namentlich benannt sein.

 

  • Bei größeren Trainingsflächen, wie z.B. Fußball- oder Handballspielfeldern oder Leichtathletikanlagen dürfen pro Trainingsfläche von 1000 qm maximal fünf Personen gleichzeitig ein Training durchführen sofern das Training Laufwege bzw. Bewegung der Sportler vorsieht. Dies entspricht z.B. zwei getrennten Gruppen a fünf Sportler auf der Halbfläche eines Fußballfeldes. Bei einem Training mit Beibehaltung des individuellen Standortes lockert sich diese Vorgabe auf fünf Personen pro 500 qm.

 

  • Solange Schwimmbäder auf der Grundlage öffentlicher Anordnung geschlossen sind, ist Schwimmsport wie bisher nur für OK, PK und NK1 unter standortspezifischer Regelung möglich.

 

  • Der Zugang zu den Trainingsstätten muss so beschränkt sein, dass die Personenzahl nicht überschritten werden kann. Die Räumlichkeiten sind regelmäßig zu lüften. Klimaanlagen sollten nach Möglichkeit ausgeschaltet bleiben.

 

  • Die Trainingsstätte muss bekannt sein. Zudem ist die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unter den beschriebenen Voraussetzungen und Zusicherung der Hygiene-/Abstandsregelungen sowie des Infektionsschutzes dem Ansprechpartner der Sportart im Referat Leistungssport beim LSVBW schriftlich zu bestätigen, so dass Kontrollen jederzeit vom Träger der Einrichtung, den Leistungssportverantwortlichen der Sportart, Gesundheitsamt, Ordnungsamt möglich sind.

 

  • Für jede Trainingsstätte werden die zugelassenen Personen (Landeskader, Trainer, Betreuer, Eltern von Minderjährigen) und Trainingseinheiten dokumentiert. Trainingseinheiten werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt.

 

 

  • Alle Teilnehmer am und um den Trainingsbetrieb halten mindestens 1,5 Meter Abstand, voneinander. Ein Training, das diesen Abstand unterschreitet oder gar mit direktem Körperkontakt einher geht, ist untersagt.

 

  • Teilnehmer am Training haben sich zu Hause und nicht in Gemeinschaftsräumen umzuziehen und zu duschen.

 

  • Nach Nutzung einer Toilettenanlage ist diese von der betreffenden Person zu reinigen. In den Toiletten wird ein Hinweis auf gründliches Händewaschen angebracht und es wird ausreichend desinfizierende Seife sowie nicht wiederverwertbare Papierhandtücher zur Verfügung gestellt.

 

  • Der direkte Kontakt mit Trainingsgeräten ist durch Benutzung von Handtüchern, Handschuhen, etc. zu vermeiden. Alle Trainingsgeräte sind nach jeder Einzel-Nutzung direkt von der jeweiligen Person sorgfältig zu reinigen und desinfizieren.

 

  • Der Landesfachverband (ARGE, IG, gGmbH, usw.) einer Sportart verpflichtet sich, in Abstimmung den Trägern der Trainingsstätten für eine Kontrolle der Einhaltung aller vorstehenden Vorschriften und Vorgaben sowie für die Bereitstellung der notwendigen Reinigungsmittel zu sorgen.

 

  • Bei jeder Verletzung der vorstehenden Vorschriften und Vorgaben können die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden und die Träger der jeweiligen Trainingsstätten das Training jederzeit unterbrechen bzw. untersagen.

 

  • Es können nur Personen das Training aufnehmen, welche die folgenden Bedingungen erfüllen (gilt für jedes Training):

 

 

    • Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV -Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38° C, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen).

 

    • Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen.

 

    • In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist.

 


In allen anderen Fällen muss von einer Aufnahme des Trainings und einem Besuch der Trainingsstätte Abstand gehalten werden. Über das weitere Vorgehen hat im Einzelfall der behandelnde Arzt zu entscheiden. Ggf. kann auch eines der vier sportmedizinischen Untersuchungszentren an den Uniklinika in Freiburg, Heidelberg, Tübingen oder Ulm um eine Einschätzung gebeten werden.

 

 

Hintergrund

Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSVBW) ist die Dachorganisation der Sportselbstverwaltung in Baden-Württemberg. Seine Rechtsform ist der eingetragene Verein.
Der Landessportverband vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsorganisationen. Mit 3,7 Mio. Mitgliedschaften und 11.325 Vereinen ist der Landessportverband die größte Personenvereinigung im Land Baden-Württemberg. Zu ihm gehören 95 Mitgliedsorganisationen, die sich in 3 Sportbünde, 84 Sportfachverbände und 8 Verbände mit besonderer Aufgabenstellung sowie Verbände für Wissenschaft und Bildung unterteilen lassen. Der Landessportverband ist ordentliches Mitglied des Deutschen Olympischen Sportbundes. (PM/Red)

 

 

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